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Winterreifen-Kennzeichnung jetzt Gesetz

Alle ab 2018 produzierten Winterreifen müssen die „Schneeflocke“ tragen

Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein, damit sie als Winterreifen gelten. Die Regelung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit seit dem 1. Juni, meldet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV). Das von Fachleuten „3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF)“ genannte Piktogramm wird nach einer Prüfung vergeben, bei dem Produkte im Vergleich mit einem genormten Referenzreifen eine bestimmte Leistungsfähigkeit auf Schnee nachweisen müssen. Für bis zum 31. Dezember 2017 produzierte und nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Die Hersteller von Qualitätsreifen nutzen das Symbol bereits heute, und auch gute Ganzjahresreifen schaffen die 3PMSF-Prüfung problemlos. Eine Einschränkung des Angebots ist deshalb nicht zu befürchten.

Seit dem 1. Juni 2017 gilt zudem ein erhöhtes Bußgeld: Das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei winterlichen Straßenbedingungen, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, wird nun mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Der Fahrzeughalter, der das zugelassen hat, muss sogar 75 Euro bezahlen.

 


 

Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung

Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.

 


Kraftstoffeffizienz

Klassen von G (geringste Effizienz) bis A (größte Effizienz)

Die Kraftstoffeinsparung hängt grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Bei einer Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Vergleich zur Klasse G ist eine Verbrauchsminderung von bis zu 7,5%* möglich. Bei Nutzfahrzeugen kann sie sogar höher liegen.


Nasshaftung

Klassen von F (längster Bremsweg) bis A (kürzester Bremsweg)

Der Wirkungsgrad hängt auch hier grundsätzlich vom Fahrzeug und den Fahrbedingungen ab. Im Falle einer Vollbremsung kann sich der Bremsweg bei Komplettaustattung des Fahrzeugs mit Reifen der Klasse A im Gegensatz zur Klasse F um bis zu 30% verkürzen. Bei einem "normalen" PKW mit einer Geschwindigkeit von 80km/h kann der Bremsweg um bis zu 18 m kürzer sein*.


Externes Rollgeräusch

Angegeben wird der Wert des externen Rollgeräuschs des Reifen in Dezibel.

Jeder zusätzlich schwarze Streifen im Piktogramm bedeutet eine Erhöhung des externen Rollgeräuschs*.

Das Piktogramm mit drei schwarzen Streifen bedeutet, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den bis 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht.

Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des
Reifens den ab 2016 geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB
darunter liegt.

Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die ab 2016 geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.

Zu beachten ist dabei, dass das externe Rollgeräusch des Reifens nicht immer mit dem Geräusch im Fahrzeuginnenraum korreliert.

* wenn nach den in der Verordnung 1222/2009/EG festgelegten Versuchsverfahren gemessen wurde

 



 Gibt es eine Winterreifenpflicht?

Ja! In Deutschland gilt seit November 2010 die Winterreifenpflicht.

Das bedeutet für Autofahrer: Wer bei Schnee, Schneeglätte, Schneematsch und Glatteis fährt, braucht Winter- oder Ganzjahresreifen.

Autos mit Sommerreifen müssen stehen bleiben.

Verstöße gegen diese Verordnung können mit einem Bußgeld von 40 Euro belegt werden. Führen diese zu einer Verkehrsbehinderung, sind 80 Euro fällig. 

Unser Tipp: Winterreifen im Winter und Sommerreifen im Sommer!
Und das nicht nur aufgrund von Gesetzen – sondern vor allem wegen Ihrer Sicherheit.

Wir verkaufen nur zugelassene Winter- und Ganzjahresreifen

mit M+S Kennung und dem Schneeflockensymbol !

 

 

Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns einfach an:

Tel. 0611 261516

Mail: info@reifen-meckel.de

 

 
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